Myflyright
MYFLYRIGHT unterstützt Reisende darin, bei Flugausfällen oder -verspätungen finanziell zu ihrem Recht zu kommen. Mit dem Entschädigungsrechner von MYFLYRIGHT können Sie unkompliziert und ohne Kosten herausfinden, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und in welcher Höhe diese ausfallen könnte. Sollte ein Anspruch bestehen, lässt sich die Entschädigung direkt beantragen.
Flugverspätungen
Eine Flugverspätung kann bei Reisenden erheblichen Stress und Ärger verursachen. Immerhin besteht juristisch die Möglichkeit, von der Fluggesellschaft eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Diese richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Sie kann jedoch erst bei einer Verspätung ab mindestens drei Stunden geltend gemacht werden.
Verspätungen zwischen 3 und 5 Stunden
Wenn Ihr Flug beim Eintreffen am Zielflughafen eine Verspätung von mindestens drei Stunden aufweist, kann Ihnen nach EU-Recht eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen, abhängig von der Flugdistanz. Als Fluggast haben Sie verschiedene Rechte und Ansprüche. Bei einer Verzögerung haben Sie neben dem finanziellen auch Anspruch auf bestimmte Serviceleistungen, darunter kostenfreie Verpflegung. Je nach den spezifischen Umständen der Verspätung kann Ihnen auch eine Hotelunterbringung mit Übernahme der Kosten gewährt werden.
Verspätungen über 5 Stunden
Bei einer Verzögerung von mehr als fünf Stunden haben Sie die Möglichkeit, vom Flug zurückzutreten und eine vollständige Erstattung des Flugpreises zu verlangen. Es liegt unter diesem Umstand ganz bei Ihnen, zu entscheiden, ob Sie die Reise noch vornehmen möchten oder nicht.
Bedingungen und Gebühren für Entschädigungen
Bitte beachten Sie, dass nur bei etwa 65 Prozent aller Flugverspätungen ein Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Erstattung des Flugpreises besteht. Ein Rechtsanspruch besteht nur, wenn es im Einflussbereich der Airline lag, dass die Verspätung hätte vermieden werden können, nicht wenn diese durch außergewöhnliche Umstände wie beispielsweise Vogelschlag herbeigeführt wurde. Ist letzteres der Fall, kann die Airline nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Mit dem Service von MYFLYRIGHT können Sie kostenfrei überprüfen, ob bei Ihrer Flugverspätung ein Anspruch auf Entschädigung besteht. MYFLYRIGHT vertritt Ihre Interessen gegenüber der Fluggesellschaft ohne jegliches Kostenrisiko für Sie. Dies erspart Ihnen viel Zeit und Mühe. Erst bei erfolgreicher Durchsetzung Ihres Anspruchs erhebt das Unternehmen eine Servicegebühr von 25 Prozent zuzüglich MwSt. Sollte MYFLYRIGHT seine externen Anwälte hinzuziehen müssen, wird ein zusätzlicher Aufschlag von 10 Prozent erhoben.
Kompletter Ausfall des Fluges
Ein kompletter Ausfall eines Fluges verursacht erhebliche Unannehmlichkeiten und Ärger, besonders wenn der Flug sehr kurzfristig annulliert wird. Sie haben dabei aber die Option, eine Erstattung des Ticketpreises zu beantragen. Dies ist oft ratsam, wenn der Flug lange vor dem geplanten Termin abgesagt wird und Sie selbstständig einen günstigeren Ersatzflug finden können. Häufig schlagen Fluggesellschaften jedoch von sich aus einen Ersatzflug zum ursprungs gebuchten Ziel vor.
Selbst wenn Ihnen keine Entschädigung zusteht, zum Beispiel bei einer Stornierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie der COVID-19-Pandemie, sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Ihnen den vollen Ticketpreis zurückzuzahlen. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass Fluggesellschaften die Rückzahlung nicht von sich aus vornehmen und darauf setzen, dass Kunden über ihren Rechtsanspruch nicht informiert sind und ihn deshalb nicht wahrnehmen. Manche Fluggesellschaften üben sogar Druck aus, damit Reisende einen Gutschein anstelle einer Rückzahlung annehmen.
Ansprüche bei Flugausfällen und die Rolle außergewöhnlicher Umstände
Allerdings gilt, wenn die Airline den Fluggast mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug von der Annullierung in Kenntnis setzt, hat dieser keinen Anspruch auf Entschädigung. Erfolgt die Inkenntnissetzung zwischen 7 und 14 Tagen vor dem Abflug, muss die Fluggesellschaft einen Ersatzflug bereitstellen, der höchstens zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit liegt und spätestens vier Stunden nach der ursprünglich vorgesehenen Ankunftszeit am Zielort eintrifft. Bei einer Streichung weniger als 7 Tage vor Reisebeginn darf der neue Abflugtermin maximal eine Stunde vorverlegt werden und die Ankunft maximal zwei Stunden verzögert sein. Andernfalls muss die Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen leisten.
Bitte denken Sie daran, dass nur bei einem von der Fluggesellschaft zu verantwortenden Flugausfall Ansprüche geltend gemacht werden können. Bei Ausfällen, die in außergewöhnlichen Umständen wie Naturkatastrophen begründet liegen, besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigung. Dennoch muss die Fluggesellschaft für Betreuungsleistungen sorgen. In allen anderen Fällen können Sie zumeist darauf vertrauen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und materielle Nachteile abgewendet werden.
Was steht Ihnen zu?
Beträgt die Flugstrecke unter 1.500 Kilometer liegt der Ausgleichsanspruch bei 250 Euro pro Person. Zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer Flugdistanz sowie Flügen ab 1.500 Kilometern Länge innerhalb der EU von sind Zahlungen von 400 Euro pro Person vorgesehen. Bei Flügen über den EU-Raum hinaus, die weiter als 3.500 Kilometer sind, beträgt der Anspruch 600 Euro pro Person.
Ansprüche im Falle verweigerten Boardings
Wenn Ihnen das Boarding ohne eigenes Verschulden verweigert wurde, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, deren Höhe sich ebenfalls nach der Flugdistanz richtet und sich auf die im vorausgegangenen Absatz erläuterten Beträge beläuft. Stellt die Airline Ihnen einen Ersatzflug zur Verfügung, mit dem Sie an Ihrem Ziel innerhalb des gesetzlich geregelten Verspätungsrahmens ankommen, kann die Entschädigungszahlung bis zu 50 Prozent geringer ausfallen.
Am Tag der Reise haben Sie zudem Anrecht auf Unterstützungsleistungen: Es steht Ihnen kostenloses Essen zu und der Zugang zu Kommunikationsmitteln muss ermöglicht werden. Falls der Ersatzflug erst am folgenden Tag stattfindet, haben Sie das Recht, die Kosten für die Übernachtung und den Transport zur Unterkunft geltend zu machen.
Das Gros der Flugreisenden, bis zu 80 Prozent, ist sich der Entschädigungsansprüche nicht bewusst, da keine Kenntnisse über die Fluggastrechte bestehen. Von den Betroffenen gelingt es nur etwa 5 Prozent, ihre Ansprüche ohne die Unterstützung von Flugrechtsexperten zu erhalten. Häufig nutzen Fluggesellschaften die Unwissenheit ihrer Kunden aus, um Zahlungen zu umgehen.
Rechte bei Gepäckproblemen
Im Falle von Gepäckverspätung, -beschädigung oder -verlust können Sie bis zu 1.500 Euro Schadenersatz fordern. Außerdem ist es Ihnen gestattet, notwendige Anschaffungen wie Hygieneartikel und Unterwäsche zu tätigen, deren Kosten von der Fluggesellschaft zu tragen sind. Diese Notkäufe sind jedoch nur bis zur Auslieferung Ihres Reisegepäcks zulässig. Sobald Ihr Koffer an Sie übergeben wird, endet der Anspruch auf Kostenübernahme für weitere Einkäufe.
Diese Rechte bestehen, wenn die Fluggesellschaft den Schaden verschuldet hat, und umfassen auch Dienst- und Pauschalreisen. Pauschalreisende können zudem Reisemängel geltend machen und je nach Beeinträchtigung eine Preisreduktion pro Urlaubstag beanspruchen. Als Richtlinie können Sie sich an der Kemptener Reisemängeltabelle orientieren.
Bei Problemen mit dem Gepäck, sei es Verspätung, Beschädigung oder der Verlust, ist es entscheidend, dies umgehend der Fluggesellschaft mitzuteilen, am besten noch bevor Sie den Flughafen verlassen. Es ist wichtig, ein Schadensformular (PIR = Property Irregularity Report) einzureichen sowie alle Belege und Quittungen aufzubewahren. Achten Sie darauf, Ihre Ansprüche innerhalb der festgesetzten Fristen geltend zu machen.
MYFLYRIGHT engagiert sich für die Rechte von Flugpassagieren. Über den kostenlosen Rechner können Sie Ihre Ansprüche prüfen. Lediglich bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche nimmt das Unternehmen eine Gebühr von 25 Prozent zzgl. MwSt. Bei der Beauftragung externer Anwälte kommen weitere 10 Prozent hinzu.